Buchhaltung · Steuerberater
Steuerberater entlasten mit KI-gestützter Vorkontierung
Diese Seite zeigt, wie KI-gestützte Vorkontierung, eine saubere Summen- und Saldenliste und der DATEV-Export die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erleichtern – als Ergänzung, nicht als Ersatz der steuerlichen Beratung.
Warum eine saubere Vorkontierung die Kanzlei entlastet
Weniger Rückfragen, weniger Nacharbeit
Viel Zeit in der steuerlichen Beratung geht für das Nachfragen und Korrigieren unklarer Buchungen drauf: fehlende Steuerschlüssel, uneinheitlich kontierte Kostenarten oder Belege, die erst nachträglich zugeordnet werden müssen. Eine KI-gestützte Vorkontierung schlägt Konto und Steuerschlüssel bereits bei der Erfassung vor und wird von Ihnen bestätigt, bevor sie GoBD-konform festgeschrieben wird.
Das Ergebnis ist eine Summen- und Saldenliste, die schon bei der Übergabe an die Kanzlei weitgehend konsistent kontiert ist. Der Steuerberater kann sich stärker auf die steuerliche Würdigung konzentrieren statt auf die Grundarbeit der Zuordnung. Auch bei einem Wechsel des Ansprechpartners in der Kanzlei bleibt die Buchführung nachvollziehbar, weil jede Buchung mit Bestätigungsstatus und Beleg verknüpft bleibt.
Was die Kanzlei aus der KI-Buchhaltung erhält
Saubere SuSa
Die laufende Buchhaltung liefert eine Summen- und Saldenliste als durchgängige Basis für Auswertungen, Voranmeldungen und den Jahresabschluss.
DATEV-Export
Buchungsstapel und Stammdaten lassen sich für die Kanzlei als DATEV-Export ausgeben. Eine eigene DATEV-Lizenz in Ihrem Betrieb ist dafür nicht erforderlich.
Nachvollziehbare Belegzuordnung
Jeder Beleg bleibt mit seiner Buchung verknüpft, inklusive Bestätigungsstatus und Festschreibung – die Kanzlei sieht auf einen Blick, was bereits geprüft ist.
Offene Posten im Blick
Die OPOS-Übersicht zeigt offene Eingangs- und Ausgangsrechnungen, sodass Liquiditäts- und Abstimmungsfragen mit der Kanzlei schneller geklärt sind.
Zusammenarbeit statt Ersatz
Die KI-gestützte Buchhaltung übernimmt die laufende Erfassung und Vorkontierung – sie ersetzt weder die steuerliche Beratung noch die fachliche Prüfung durch den Steuerberater. Bilanzierung, steuerliche Gestaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses bleiben Aufgabe der Kanzlei.
Aus derselben Summen- und Saldenliste lässt sich anschließend ohne doppelte Erfassung der HGB-Jahresabschluss erstellen – dafür steht mit jahresabschluss.io ein eigenes Produkt bereit, das Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht offenlegungsfertig aufbereitet. Für die Kanzlei bedeutet das: dieselbe geprüfte Datenbasis, egal ob es um die laufende Voranmeldung oder um den Jahresabschluss geht.
So läuft die Übergabe an die Kanzlei ab
- Laufende Erfassung und Bestätigung der Kontierungsvorschläge während des Monats
- GoBD-Festschreibung nach Bestätigung, Korrekturen ausschließlich per Storno
- Export der Buchungsstapel und Stammdaten im DATEV-Format zur Übergabe an die Kanzlei
- SuSa und BWA stehen für Rückfragen und Auswertungen durchgängig zur Verfügung
- Der Steuerberater kann als zusätzlicher Nutzer eingebunden werden, ohne eigene Softwareumgebung
Für welche Betriebe sich das eignet
Bilanzierende Kapitalgesellschaften
GmbH und UG sind ohnehin buchführungspflichtig; eine durchgängig kontierte SuSa erleichtert die Zusammenarbeit mit der Kanzlei über das ganze Jahr.
Betriebe mit hohem Belegaufkommen
Wer viele Eingangsrechnungen oder Kassenbelege verarbeitet, profitiert von der Vorkontierung, weil weniger unklare Fälle bei der Kanzlei landen.
Kanzleien mit mehreren Mandanten
Ein einheitlicher DATEV-Export je Mandant reduziert den Abstimmungsaufwand, unabhängig davon, welche Ausgangssoftware der Mandant selbst nutzt.
Datenschutz und Serverstandort für den Datenaustausch mit der Kanzlei
Die Verarbeitung der Buchhaltungsdaten erfolgt DSGVO-konform auf Servern in Deutschland und der EU. Für den laufenden Datenaustausch zwischen Betrieb und Kanzlei – etwa über den DATEV-Export oder gemeinsame Auswertungen wie die BWA – ist ein europäischer Serverstandort ein Aspekt, den Kanzleien bei der Software ihrer Mandanten zunehmend beachten.
Die KI-gestützte Vorkontierung läuft vollständig innerhalb dieser Umgebung. Es werden keine Buchhaltungsdaten an branchenfremde Drittsysteme weitergegeben, die für die Kontierung nicht erforderlich sind, und Zugriffsrechte für zusätzliche Nutzer wie den Steuerberater lassen sich je Mandant einzeln vergeben.
Häufige Fragen
Ersetzt die Software die steuerliche Beratung durch die Kanzlei?
Nein. Die Software übernimmt die laufende Erfassung und Vorkontierung; steuerliche Beratung, Prüfung und Jahresabschluss bleiben Aufgabe des Steuerberaters.
Muss der Steuerberater die Software selbst nutzen?
Nicht zwingend. Buchungsstapel und Stammdaten lassen sich als DATEV-Export bereitstellen, sodass die Kanzlei in der gewohnten Umgebung weiterarbeiten kann.
Wie übergebe ich die Daten monatlich an die Kanzlei?
Über den DATEV-Export der Buchungsstapel und der Summen- und Saldenliste, ergänzend stehen BWA und Kontenblätter zur Verfügung.
Ist die Buchhaltung für eine Betriebsprüfung ausreichend dokumentiert?
Die GoBD-Festschreibung mit Storno statt Löschen, lückenlosem Audit-Trail und Verfahrensdokumentation ist genau darauf ausgelegt.
Kann der Steuerberater als eigener Nutzer eingebunden werden?
Ja, zusätzliche Nutzer sind möglich; die Abrechnung erfolgt pro Nutzer und Monat.
Was kostet die KI-Buchhaltung?
50 € pro Nutzer und Monat, monatlich kündbar, ohne Einrichtungsgebühr.