Buchhaltung · DATEV-Export

DATEV-Export aus der KI-Buchhaltung für den Steuerberater

Die laufend kontierte Buchhaltung lässt sich als DATEV-Export an den Steuerberater übergeben – ohne dass im Betrieb selbst eine DATEV-Lizenz nötig ist. Die Kanzlei erhält damit dieselben Daten, die auch der laufenden Buchhaltung im Betrieb zugrunde liegen.

Wozu der DATEV-Export dient

Viele Steuerkanzleien arbeiten mit DATEV-Programmen für Finanzbuchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Damit Daten aus der laufenden Buchhaltung eines Mandanten dort weiterverarbeitet werden können, müssen sie in einem von DATEV lesbaren Format vorliegen.

Der DATEV-Export übergibt Buchungsstapel und Summen- und Saldenliste aus der KI-Buchhaltung in diesem Format an die Kanzlei, ohne dass der Betrieb selbst eine DATEV-Lizenz besitzen oder mit DATEV-Programmen arbeiten muss.

Der Export ist damit eine reine Schnittstelle zur Kanzlei: Die eigentliche Buchführung – Kontierung, Prüfung, Festschreibung – findet vollständig in der KI-Buchhaltung statt, DATEV kommt erst beim Datenaustausch ins Spiel.

Ein Buchungsstapel im DATEV-Format enthält je Buchungszeile unter anderem Konto, Gegenkonto, Betrag, Belegdatum, einen Buchungstext, eine Belegfeld-Referenz sowie den sogenannten BU-Schlüssel für die umsatzsteuerliche Behandlung. Diese Struktur ist unabhängig vom Kontenrahmen und wird von DATEV-Programmen unmittelbar eingelesen.

Was exportiert wird

Buchungsstapel

Die kontierten und festgeschriebenen Buchungen eines Zeitraums werden als Buchungsstapel im DATEV-Format bereitgestellt, inklusive Konto, Gegenkonto, Betrag, Steuerschlüssel und Buchungstext. Damit lässt sich der Buchungsstapel in der Kanzlei ohne zusätzliche Nacharbeit weiterverarbeiten. Eine Eingangsrechnung über Bürobedarf erscheint im Buchungsstapel beispielsweise mit dem Sachkonto für Bürobedarf, dem Kreditorenkonto als Gegenkonto, dem Bruttobetrag, dem Rechnungsdatum und dem passenden BU-Schlüssel für die Vorsteuer.

Summen- und Saldenliste

Die SuSa fasst Salden je Konto zusammen und dient der Kanzlei als Grundlage für Auswertungen und den Jahresabschluss. Sie bildet zugleich die Grundlage, aus der die Kanzlei bei Bedarf den Jahresabschluss ableitet. Auch Zwischenstände während des laufenden Jahres lassen sich auf diese Weise exportieren, nicht nur zum Jahresabschluss.

Kontenrahmen-Kompatibilität

Ob im Betrieb nach SKR03 oder SKR04 gebucht wird, der Export folgt dem jeweils verwendeten Kontenrahmen, sodass die Kanzlei ohne Umschlüsselung weiterarbeiten kann. Eine nachträgliche Umschlüsselung auf Seiten der Kanzlei entfällt dadurch in der Regel. Eine nachträgliche Umschlüsselung auf Seiten der Kanzlei entfällt dadurch in der Regel vollständig.

So läuft der Export für die Kanzlei Schritt für Schritt ab

  • Buchungen des vereinbarten Zeitraums sind kontiert, geprüft und festgeschrieben.
  • Der Export wird ausgelöst und erzeugt Buchungsstapel sowie Summen- und Saldenliste im DATEV-Format.
  • Die Datei wird der Kanzlei bereitgestellt, etwa zum Einlesen in deren DATEV-Programm.
  • Die Kanzlei arbeitet mit denselben Konten, demselben Kontenrahmen und denselben Steuerschlüsseln weiter, ohne Umschlüsselung.
  • Rückfragen der Kanzlei lassen sich anhand von Belegfeld-Referenz und Buchungstext bis zum ursprünglichen Beleg zurückverfolgen.

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

  • Der Export ersetzt nicht die Abstimmung mit der Kanzlei, sondern liefert eine bereits vorkontierte, GoBD-fest gebuchte Grundlage.
  • DATEV-Importe – etwa vorbereitende Buchungen der Kanzlei – bleiben möglich, sodass die Zusammenarbeit in beide Richtungen funktioniert.
  • Rückfragen der Kanzlei lassen sich bis zum einzelnen Beleg und dessen KI-Kontierungsvorschlag zurückverfolgen.
  • Der Export kann für den vereinbarten Turnus – etwa monatlich oder zum Jahresabschluss – bereitgestellt werden.
  • Auch Zwischenauswertungen wie die BWA lassen sich der Kanzlei zusätzlich zum reinen Buchungsstapel zur Verfügung stellen.

Warum keine eigene DATEV-Lizenz nötig ist

  • Die laufende Buchhaltung findet vollständig in der KI-Buchhaltung statt; DATEV wird nur als Austauschformat für die Kanzlei genutzt.
  • Der Betrieb spart sich damit eine eigene DATEV-Lizenz und die Einarbeitung in DATEV-Programme.
  • Die Kanzlei erhält dennoch Daten in dem Format, das sie gewohnt ist.
  • Für den Betrieb bedeutet das einen einzigen Buchungsort für die laufende Buchhaltung, statt Daten zwischen zwei Systemen abzugleichen.

Vom Export zum Jahresabschluss

Dieselbe Summen- und Saldenliste, die per DATEV-Export an die Kanzlei geht, bildet auch die Grundlage für den HGB-Jahresabschluss und die E-Bilanz – ohne dass Zahlen für unterschiedliche Zwecke mehrfach erfasst werden müssen.

Damit entsteht kein zusätzlicher Aufwand am Jahresende: Dieselbe SuSa, die während des Jahres exportiert wurde, liegt auch für den Abschluss vor.

Häufige Fehler beim DATEV-Export

  • Der Export wird im falschen Kontenrahmen erwartet, weil im Betrieb nach SKR03 und in der Kanzlei nach SKR04 gearbeitet wird, ohne dass dies vorher abgestimmt wurde.
  • Buchungstexte werden zu unspezifisch erfasst, wodurch Rückfragen der Kanzlei später aufwendiger zu klären sind, statt anhand von Referenz und Text sofort nachvollziehbar zu sein.
  • Der Export wird erst kurz vor einer Frist erstellt, statt ihn regelmäßig bereitzustellen, wodurch der Kanzlei wenig Zeit für Rückfragen bleibt.
  • Es wird angenommen, eine eigene DATEV-Lizenz sei zwingend erforderlich, obwohl der Export als reines Austauschformat ohne Lizenz im Betrieb auskommt.

DATEV-Export zum vereinbarten Turnus

  • Der Export lässt sich monatlich, quartalsweise oder zum Jahresabschluss bereitstellen, je nachdem, wie die Zusammenarbeit mit der Kanzlei vereinbart ist.
  • Auch unterjährige Auswertungen wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung profitieren von einer regelmäßig aktuellen Übergabe an die Kanzlei.
  • Bei einem Wechsel der Kanzlei bleibt der Export im gewohnten DATEV-Format unabhängig vom bisherigen Ansprechpartner nutzbar.

Häufige Fragen

Brauche ich eine eigene DATEV-Lizenz für den Export?

Nein, der Export erzeugt ein DATEV-lesbares Format für die Kanzlei; im Betrieb selbst ist keine DATEV-Lizenz erforderlich. Damit entfällt für den Betrieb sowohl die Lizenzkosten als auch die Einarbeitung in DATEV-Programme.

Was genau enthält der DATEV-Export?

Buchungsstapel mit Konto, Gegenkonto, Betrag, Steuerschlüssel und Buchungstext sowie die Summen- und Saldenliste. Diese Daten lassen sich in der Kanzlei ohne weitere Aufbereitung übernehmen.

Funktioniert der Export mit SKR03 und SKR04?

Ja, der Export folgt dem im Betrieb verwendeten Kontenrahmen. Damit muss die Kanzlei den Kontenrahmen nicht nachträglich anpassen.

Kann die Kanzlei auch Buchungen zurück importieren?

Ja, DATEV-Importe bleiben möglich, sodass Buchungen der Kanzlei übernommen werden können. So bleibt die Zusammenarbeit auch dann konsistent, wenn Vorbereitungsbuchungen von der Kanzlei stammen.

Ersetzt der Export die Abstimmung mit dem Steuerberater?

Nein, er liefert eine vorkontierte, geprüfte Grundlage; die inhaltliche Abstimmung bleibt Aufgabe der Zusammenarbeit mit der Kanzlei. Der Export ist als Grundlage gedacht, nicht als Ersatz für die fachliche Prüfung durch die Kanzlei.

Welche Angaben enthält eine einzelne Buchungszeile im Export?

Typischerweise Konto, Gegenkonto, Betrag, Belegdatum, Buchungstext, eine Belegfeld-Referenz und den BU-Schlüssel für die umsatzsteuerliche Behandlung. Diese Struktur folgt dem gängigen DATEV-Format und wird von den Programmen der Kanzlei direkt eingelesen.