Buchhaltung · Landwirtschaft
KI-Buchhaltung für landwirtschaftliche Betriebe
Für buchführungspflichtige oder zur Regelbesteuerung optierte landwirtschaftliche Betriebe – etwa GmbH & Co. KG-Agrarbetriebe oder größere Höfe über der Umsatzgrenze – ordnet die KI Ernteerträge, Vorräte und Maschinen-Anschaffungen den richtigen Konten zu. Sie prüfen jede Buchung, bevor sie GoBD-fest festgeschrieben wird.
Standard-Buchführung versus § 24 UStG-Pauschalierung
Viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe nutzen die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, eine Sonderregelung, bei der Umsatzsteuer und Vorsteuer pauschal verrechnet werden und die seit 2022 nur noch bis zu einem Gesamtumsatz von 600.000 Euro im Vorjahr anwendbar ist. Diese Software ist eine reguläre doppelte Buchführung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB und bildet die Pauschalierung selbst nicht als eigenes Steuerregime ab.
Für Betriebe, die pauschalieren und keine reguläre USt-Voranmeldung abgeben, ist die Software daher nur bedingt der richtige Weg. Sinnvoll eingesetzt wird sie dagegen bei buchführungspflichtigen oder freiwillig regelbesteuernden Agrarbetrieben – etwa in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, bei gewerblicher Tierhaltung im Sinne von § 24 Abs. 2 UStG oder bei Betrieben oberhalb der Umsatzgrenze, die ohnehin zur Regelbesteuerung übergehen müssen oder freiwillig optiert haben.
In diesen Fällen liefert die laufende Kontierung von Ernteerträgen, Tierbeständen und Maschinenanschaffungen dieselbe Grundlage wie in jedem anderen bilanzierenden Betrieb: eine Summen- und Saldenliste, aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung, BWA und Jahresabschluss entstehen. Ob die Durchschnittssatzbesteuerung oder die Regelbesteuerung für Ihren Betrieb greift, sollten Sie vorab mit Ihrem Steuerberater klären.
Typische Buchungsfälle im Agrarbetrieb
Ernte und Vorräte
Geerntete, aber noch nicht verkaufte Feldfrüchte sowie Tierbestände werden als Vorräte im Umlaufvermögen bewertet und am Bilanzstichtag mit den Herstellungskosten beziehungsweise dem niedrigeren Marktwert angesetzt. Die laufende Erfassung von Anbau- und Erntekosten je Kulturart oder Betriebszweig über Kostenstellen erleichtert die spätere Zuordnung zum jeweiligen Vorratsbestand.
Maschinen-AfA
Traktoren, Mähdrescher und weitere Landmaschinen mit hohen Anschaffungskosten werden über die Anlagenbuchhaltung mit ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle geführt. Für kleinere Betriebe kommt zusätzlich unter den Voraussetzungen des § 7g EStG eine Sonderabschreibung in Betracht, deren Anwendung im Einzelfall mit dem Steuerberater zu prüfen ist.
Betriebsmittel und Saisonalität
Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel werden dem jeweiligen Anbaujahr zugeordnet, auch wenn Einkauf und tatsächlicher Verbrauch zeitlich auseinanderfallen. Vorauszahlungen für Betriebsmittel, die erst in der nächsten Anbausaison verbraucht werden, lassen sich über Rechnungsabgrenzung periodengerecht zuordnen.
Was die Software für Agrarbetriebe mitbringt
- KI-Belegerfassung für Rechnungen von Landmaschinenhändlern, Saatgut- und Düngerlieferanten
- Bankimport mit automatischem Abgleich gegen offene Posten aus Erzeugnisverkäufen
- Anlagenbuchhaltung mit laufender AfA für Maschinen, Gebäude und Betriebsvorrichtungen
- Kostenstellen je Kulturart oder Betriebszweig für die Nachkalkulation
- Kassenbuch GoBD-konform für Barverkäufe ab Hof
- DATEV-Export von SuSa und Buchungsstapel für den Steuerberater
So läuft die KI-Kontierung im Agrarbetrieb ab
- Beleg – Maschinenrechnung, Betriebsmitteleinkauf oder Verkaufserlös – erfassen oder importieren
- Die KI schlägt Konto, Steuerschlüssel und bei hinterlegter Kostenstelle den Betriebszweig vor
- Sie prüfen den Vorschlag und bestätigen ihn
- Die Buchung wird GoBD-konform festgeschrieben, Korrekturen erfolgen ausschließlich per Storno
Für welche Agrarbetriebe die Software passt
- Betriebe in der Rechtsform der GmbH, GmbH & Co. KG oder eG, die nach § 238 HGB buchführungspflichtig sind
- Betriebe, deren Umsatz die Grenze der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG überschreitet
- Betriebe, die freiwillig zur Regelbesteuerung optiert haben, etwa wegen hoher Investitionen und Vorsteuerabzug
- Gewerbliche Tierhaltungsbetriebe im Sinne von § 24 Abs. 2 UStG mit eigener Regelbesteuerung
- Betriebe mit mehreren Betriebszweigen, die eine Nachkalkulation je Kulturart oder Tierhaltungsform wünschen
Typische Stolperstellen in der Agrarbuchhaltung
Vorräte nicht bewertet
Geerntete, aber noch nicht verkaufte Bestände werden gelegentlich gar nicht als Vorrat erfasst, sondern erst beim späteren Verkauf als Erlös gebucht. Damit fehlt am Bilanzstichtag der Vermögenswert der Ernte, obwohl er bereits erwirtschaftet ist. Eine laufende Kostenstellen-Erfassung je Kulturart erleichtert die spätere Bewertung.
Maschinen sofort als Aufwand gebucht
Größere Maschinenanschaffungen werden mitunter direkt als Aufwand statt über die Anlagenbuchhaltung aktiviert, obwohl sie über mehrere Jahre genutzt werden. Das verzerrt sowohl das Jahresergebnis im Anschaffungsjahr als auch die folgenden Jahre ohne die eigentlich anfallende AfA.
Häufige Fragen
Bildet die Software die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG ab?
Nein, die Software ist eine reguläre doppelte Buchführung und bildet die Pauschalierung nach § 24 UStG nicht als eigenes Regime ab. Sie eignet sich für buchführungspflichtige oder zur Regelbesteuerung optierte Agrarbetriebe.
Für welche Landwirtschaftsbetriebe eignet sich die Software?
Für Betriebe in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG oder eG, für Betriebe oberhalb der Umsatzgrenze der Durchschnittssatzbesteuerung sowie für freiwillig zur Regelbesteuerung optierte Betriebe.
Wie werden Ernte und Tierbestände verbucht?
Als Vorräte im Umlaufvermögen, bewertet mit Herstellungskosten oder dem niedrigeren Marktwert zum Bilanzstichtag. Kostenstellen je Kulturart oder Betriebszweig erleichtern die Zuordnung der Anbaukosten.
Werden Landmaschinen automatisch abgeschrieben?
Ja, die Anlagenbuchhaltung führt Traktoren, Mähdrescher und weitere Maschinen mit laufender AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Eine mögliche Sonderabschreibung nach § 7g EStG sollten Sie mit dem Steuerberater prüfen.
Können mehrere Betriebszweige getrennt ausgewertet werden?
Ja, über Kostenstellen je Kulturart oder Tierhaltungsform lassen sich Kosten und Erlöse einzelner Betriebszweige getrennt auswerten, auch innerhalb desselben Betriebs.
Kann mein Steuerberater die Daten weiterverwenden?
Ja, SuSa und Buchungsstapel stehen im DATEV-Format zur Verfügung, sodass die Kanzlei ohne Medienbruch weiterarbeiten kann, inklusive Kostenstellen je Betriebszweig.