Buchhaltung · Ist-Versteuerung

Ist-Versteuerung nach § 20 UStG: Umsatzsteuer nach Zahlungseingang

Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst, wenn eine Rechnung tatsächlich bezahlt wurde, statt bereits mit Rechnungsstellung. Für Betriebe mit längeren Zahlungszielen bedeutet das einen spürbaren Liquiditätsvorteil, weil die Umsatzsteuer nicht vorfinanziert werden muss.

Was Ist-Versteuerung bedeutet

Nach § 20 UStG kann das Finanzamt einem Unternehmer gestatten, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten statt nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Das bedeutet: Die Umsatzsteuer aus einer Ausgangsrechnung wird erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang fällig, nicht bereits mit Rechnungsstellung.

Das ist der Gegenentwurf zur Soll-Versteuerung, bei der die Umsatzsteuer unabhängig vom Zahlungseingang bereits mit Ausführung der Leistung entsteht. Die Ist-Versteuerung muss beim Finanzamt beantragt und von diesem genehmigt werden, sie gilt nicht automatisch.

Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung

Umsatzgrenze

Ein Unternehmer kann die Ist-Versteuerung beantragen, wenn sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat. Diese Grenze liegt bei 800.000 Euro und richtet sich nach dem Umsatz des gesamten Betriebs, nicht nach einzelnen Umsatzarten.

Befreiung von der Buchführungspflicht

Unabhängig von der Umsatzgrenze kann die Ist-Versteuerung auch beantragen, wer nach § 148 AO von der Verpflichtung zur Buchführung befreit ist, etwa weil keine der Buchführungsgrenzen der Abgabenordnung erreicht wird.

Freiberufliche Tätigkeit

Wer Umsätze aus einer freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, kann die Ist-Versteuerung unabhängig von der Umsatzgrenze beantragen, etwa Angehörige klassischer freier Berufe.

Der Liquiditätsvorteil

  • Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat, nicht bereits mit Rechnungsstellung.
  • Bei langen Zahlungszielen oder säumigen Kunden muss keine Umsatzsteuer vorfinanziert werden.
  • Das entlastet insbesondere Betriebe mit unregelmäßigem Zahlungseingang oder saisonalen Schwankungen.
  • Bleibt eine Forderung dauerhaft unbezahlt, entsteht auf sie auch keine abzuführende Umsatzsteuer.
  • Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen bleibt davon unberührt und richtet sich weiterhin nach den allgemeinen Regeln.
  • Insbesondere für Dienstleister mit längeren Zahlungszielen ist der Effekt über ein Geschäftsjahr betrachtet spürbar.

Antrag und Genehmigung durchs Finanzamt

  • Die Ist-Versteuerung wird formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt.
  • Das Finanzamt prüft, ob eine der Voraussetzungen – Umsatzgrenze, Buchführungsbefreiung oder freiberufliche Tätigkeit – erfüllt ist.
  • Nach Genehmigung gilt die Ist-Versteuerung, bis sie widerrufen wird oder eine Voraussetzung entfällt.
  • Ein Wechsel zurück zur Soll-Versteuerung ist möglich, sollte aber sauber zum Beginn eines Voranmeldungszeitraums vollzogen werden.

So setzt die Software die Ist-Versteuerung um

Ist die Ist-Versteuerung hinterlegt, ordnet die Software die Umsatzsteuer einer Ausgangsrechnung dem Voranmeldungszeitraum zu, in dem die Zahlung tatsächlich eingeht, statt dem Zeitraum der Rechnungsstellung. Der automatische Zahlungsabgleich beim Bankimport liefert dafür den maßgeblichen Zeitpunkt.

So fließt jede Zahlung mit dem richtigen Datum in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ein, auch wenn zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang mehrere Voranmeldungszeiträume liegen.

Häufige Fehler bei Ist-Versteuerung

  • Die Umsatzsteuer wird weiterhin nach Rechnungsdatum statt nach Zahlungseingang der Voranmeldung zugeordnet.
  • Der Genehmigungsantrag beim Finanzamt wird vergessen und die Ist-Versteuerung ohne Erlaubnis angewendet.
  • Teilzahlungen werden nicht anteilig, sondern erst nach vollständigem Zahlungseingang in der Voranmeldung berücksichtigt.
  • Der Wegfall einer Voraussetzung, etwa durch Überschreiten der Umsatzgrenze, wird nicht rechtzeitig erkannt.

Häufige Fragen

Wann entsteht die Umsatzsteuer bei Ist-Versteuerung?

Erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang, nicht bereits mit Rechnungsstellung oder Leistungserbringung.

Wer darf die Ist-Versteuerung beantragen?

Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro, von der Buchführungspflicht befreite Unternehmer nach § 148 AO oder Freiberufler im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Muss ich die Ist-Versteuerung beim Finanzamt beantragen?

Ja, sie gilt erst nach Antrag und Genehmigung durch das zuständige Finanzamt, nicht automatisch.

Was ist der Vorteil gegenüber der Soll-Versteuerung?

Die Umsatzsteuer muss nicht vorfinanziert werden, solange der Kunde noch nicht gezahlt hat – ein spürbarer Liquiditätsvorteil bei längeren Zahlungszielen.

Ändert sich der Vorsteuerabzug bei Ist-Versteuerung?

Nein, der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen richtet sich weiterhin nach den allgemeinen Regeln und ist von der eigenen Ist- oder Soll-Versteuerung unabhängig.

Wie setzt die Software den Zahlungszeitpunkt um?

Der automatische Zahlungsabgleich beim Bankimport liefert das Zahlungsdatum, mit dem die Umsatzsteuer dem richtigen Voranmeldungszeitraum zugeordnet wird.