Buchhaltung · UG
Steuererklärungen für die UG (haftungsbeschränkt): volle Pflichten, kleines Budget
Die UG ist eine vollwertige Kapitalgesellschaft – steuerlich gelten dieselben Pflichten wie für die GmbH, unabhängig davon, wie klein die Zahlen sind. Gerade deshalb lohnt sich für die UG ein System, das die Erklärungen aus der laufenden Buchhaltung erzeugt, statt Kanzlei-Honorare zu verlangen, die schnell über dem Jahresgewinn liegen.
Kleine Gesellschaft, volle Steuerpflichten
Eine UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH-Variante – sie ist buchführungspflichtig, stellt einen Jahresabschluss nach HGB auf und gibt Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung ab. Einen Kleinheits-Rabatt bei den Pflichten gibt es nicht.
Was es gibt, sind Erleichterungen beim Umfang: Die meisten UGs sind Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB mit verkürzter Bilanz und ohne Anhangspflicht, und bei der Umsatzsteuer kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greifen, solange die Umsatzgrenzen eingehalten sind.
Die wirtschaftliche Realität vieler UGs – wenig Umsatz, keine Buchhaltungskraft, kein Kanzlei-Budget – ändert an den Pflichten nichts. Sie ändert nur, wie schmerzhaft manuelle Doppelarbeit ist. Genau hier setzt die Automatisierung an.
So entstehen die Erklärungen der UG
- Belege und Bankumsätze werden laufend erfasst; die KI schlägt Kontierung und Steuerschlüssel vor, Sie bestätigen.
- Aus den festgeschriebenen Buchungen entstehen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Jahreserklärung – ohne separate Erfassung.
- Die Saldenliste wird per Klick an den Jahresabschluss übergeben; Bilanz und GuV bilden die Grundlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer.
- Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung werden direkt aus der Anwendung per ELSTER übermittelt – verifiziert für den Veranlagungszeitraum 2025, auch für die UG.
- Vor jeder Abgabe läuft die kostenlose amtliche Plausibilitätsprüfung, beliebig oft.
Besonderheiten, die die UG betreffen
Gesetzliche Rücklage
Die UG muss ein Viertel ihres Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Das ist eine Frage der Ergebnisverwendung im Jahresabschluss – die Software berücksichtigt sie dort, und die Ertragsteuern bleiben davon unberührt.
Kleinunternehmerregelung
Bleibt der Umsatz unter den Grenzen des § 19 UStG, kann die UG auf den Umsatzsteuer-Ausweis verzichten. Die laufende Buchhaltung unterstützt das; zu beachten bleibt, dass dann auch kein Vorsteuerabzug besteht – für wachstumsorientierte UGs oft die teurere Wahl.
Geschäftsführergehalt und Ausschüttung
Das Geschäftsführergehalt mindert als Betriebsausgabe den Gewinn, eine Gewinnausschüttung löst Kapitalertragsteuer aus – die Anmeldung dafür ist im Steuer-Modul vorbereitet. Die Angemessenheit von Vergütungen ist ein klassisches Beratungsthema.
Fristen und Vorauszahlungen
- Für die Abgabe gilt § 149 AO – Selbstabgabe und steuerlich beratene Abgabe haben unterschiedliche Fristen; feste Termine hängen vom Einzelfall ab und werden hier bewusst nicht beziffert.
- Der Steuerkalender berechnet die Termine der Gesellschaft aus Stichtag und Rechtsform und erinnert, bevor etwas anbrennt.
- Auch kleine Gesellschaften erhalten Vorauszahlungsbescheide – die Vorauszahlungen zu Körperschaft- und Gewerbesteuer werden im Steuer-Modul mitverwaltet.
- Die Bescheidprüfung hält jeden Bescheid gegen die eigene Berechnung – gerade bei knapper Liquidität zählt jede Abweichung.
Was das für eine UG kostet
Die meisten UGs sind Kleinstkapitalgesellschaften – für sie kostet das Gesamtpaket 125 € je Monat: laufende KI-Buchhaltung, alle Steuererklärungen samt Abgabe und der Jahresabschluss inklusive. Ein Nutzer ist enthalten, jeder weitere kostet 20 € im Monat; nur die E-Bilanz kostet 20 € je Übermittlung.
Wer (noch) keine laufende Buchhaltung braucht, zahlt einzeln: Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist kostenlos, danach gilt der Festpreis nach Größenklasse; Steuererklärungen kosten 50 € je Abgabe, die erste ist gratis. Zum Vergleich: Allein die Körperschaftsteuererklärung kostet in der Kanzlei nach § 24 StBVV üblicherweise 285 bis 570 €.
Häufige Fragen
Muss eine UG wirklich dieselben Erklärungen abgeben wie eine GmbH?
Ja – Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gelten unabhängig von der Größe. Erleichterungen gibt es beim Umfang des Jahresabschlusses (Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB) und gegebenenfalls über die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer.
Kann ich als UG-Gründer das ohne Vorkenntnisse selbst machen?
Die laufende Buchhaltung führt Sie mit KI-Vorschlägen durch die Kontierung, und die Erklärungen werden daraus berechnet und amtlich vorgeprüft. Was bleibt, ist Ihre Prüfung und Freigabe – und bei ungewöhnlichen Sachverhalten der Gang zum Steuerberater.
Was ist mit der Kleinunternehmerregelung?
Sie wird unterstützt: Bleibt die UG unter den Umsatzgrenzen des § 19 UStG, entfällt der Umsatzsteuer-Ausweis – aber auch der Vorsteuerabzug. Ob sich das rechnet, hängt von Kostenstruktur und Kundschaft ab; der Wechsel in die Regelbesteuerung ist jederzeit abbildbar.
Ist der Jahresabschluss wirklich im Preis enthalten?
Ja. Mit Buchhaltungs-Abo entfällt der Festpreis je Geschäftsjahr vollständig – Bilanz, GuV, gegebenenfalls Anhang, Feststellung und Offenlegung entstehen im selben System. Ohne Abo ist der erste Abschluss je Arbeitsbereich kostenlos.
Was kostet die Steuererklärung für die UG insgesamt?
Im Gesamtpaket für Kleinstkapitalgesellschaften: 125 € je Monat, alle Abgaben und der Jahresabschluss inklusive. Einzeln: 50 € je übermittelter Erklärung, die erste je Arbeitsbereich gratis – Berechnung und amtliche Prüfung kosten nie etwas.
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.