Buchhaltung · Selbstabgabe
Steuererklärung ohne Steuerberater: was geht – und was nicht
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, für die Steuererklärungen einer GmbH oder UG einen Steuerberater einzuschalten. Es gibt aber gute und schlechte Gründe, darauf zu verzichten. Diese Seite ordnet ehrlich ein, welche Erklärungen sich mit sauberer Buchführung und Software verlässlich selbst abgeben lassen – und welche Sachverhalte in beratende Hände gehören.
Die Rechtslage: Selbstabgabe ist zulässig
Jedes Unternehmen darf seine eigenen Steuererklärungen erstellen und abgeben – die Vorbehaltsaufgaben des Steuerberatungsgesetzes schützen vor unbefugter Hilfe durch Dritte, nicht vor der eigenen Arbeit in eigener Sache. Die Geschäftsführung unterschreibt und verantwortet die Angaben dann selbst.
Zu beachten ist der Fristen-Unterschied: Steuerlich beratene Unternehmen haben nach § 149 AO längere Abgabefristen als Selbstabgeber. Wer selbst abgibt, muss früher fertig sein – mit laufender Buchhaltung ist das kein Problem, mit einem Schuhkarton voller Belege schon.
Selbstabgabe heißt außerdem nicht alles-oder-nichts: Viele Unternehmen geben die Standarderklärungen selbst ab und holen sich Beratung gezielt für einzelne Fragen – die Übergabe an die Kanzlei läuft dann per DATEV-Export auf einer festgeschriebenen, sauberen Grundlage.
Was die Software verlässlich übernimmt
- Berechnung statt Formular-Raterei: Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung werden aus den festgeschriebenen Buchungen berechnet – jede Kennzahl bleibt bis zum Beleg nachvollziehbar.
- Amtliche Prüfung vor der Abgabe: Die ELSTER-Plausibilitätsprüfung läuft kostenlos, ohne Versand und beliebig oft – formale Fehler fallen auf, bevor etwas beim Finanzamt liegt.
- Übermittlung mit Nachweis: Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Zusammenfassende Meldung sowie Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung (Veranlagungszeitraum 2025, gängige Rechtsformen) gehen direkt aus der Anwendung raus, signiert mit dem eigenen ELSTER-Zertifikat.
- Fristen und Vorauszahlungen: Steuerkalender, Erinnerungen und Vorauszahlungs-Verwaltung halten die Termine, die bei Selbstabgabe strenger sind.
- Bescheidprüfung: Der Steuerbescheid wird gegen die eigene Berechnung gehalten – Abweichungen werden sichtbar, statt ungeprüft bezahlt zu werden.
Wo die Grenzen der Software liegen
Software rechnet richtig aus dem, was gebucht ist. Ob ein Sachverhalt richtig eingeordnet wurde, ist eine andere Frage – und genau da liegt die Grenze. Ein zu niedriges oder zu hohes Geschäftsführergehalt, eine verdeckte Gewinnausschüttung, eine falsch gewürdigte Rückstellung: Das sind fachliche Urteile, keine Rechenwege.
Deshalb gilt hier eine klare Linie: Die Anwendung erfasst, rechnet, prüft amtlich und übermittelt – sie berät nicht. Auch der Experten-Support hilft bei der Bedienung der Software und der Aufbereitung der Buchhaltung, darf aber nach dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung leisten; für steuerliche Fragen stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu einem Steuerberater her.
Wo ein Formularumfang noch nicht vollständig abgebildet ist, bleibt der Direktversand bewusst gesperrt und die Abgabe läuft über „Mein ELSTER“ – eine unvollständige Erklärung soll nicht rechtswirksam werden, nur weil der Knopf existiert.
Wann der Steuerberater die bessere Wahl ist
- Verdeckte Gewinnausschüttungen, Angemessenheit von Geschäftsführer-Vergütungen und Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
- Organschaften, Umwandlungen, Verschmelzungen und andere Strukturmaßnahmen.
- Grenzüberschreitende Sachverhalte – von der Betriebsstätte bis zur Quellensteuer.
- Verlustnutzung in Sonderkonstellationen, etwa nach Anteilseignerwechsel.
- Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren, in denen es um Argumentation statt Berechnung geht.
- Generell: immer dann, wenn die Antwort auf eine Steuerfrage den Charakter einer Gestaltung hat und nicht einer Berechnung.
Kosten im Vergleich
In der Kanzlei richtet sich das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung: Allein die Körperschaftsteuererklärung liegt nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV üblicherweise bei 285 bis 570 € – Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und der Jahresabschluss kommen hinzu.
Bei der Selbstabgabe über die Anwendung gilt: Ausfüllen, Rechnen und amtliche Prüfung kosten nichts; die einzelne Übermittlung kostet 50 € je Erklärung, die erste je Arbeitsbereich ist gratis. Mit Buchhaltungs-Abo (Gesamtpaket ab 125 € je Gesellschaft und Monat, Jahresabschluss inklusive) sind alle Abgaben enthalten.
Fair gerechnet gehört auf die andere Seite: die eigene Zeit und das Risiko fachlicher Fehleinschätzungen. Deshalb ist die Kombination oft die ehrlichste Antwort – Standardfälle selbst, Sonderfragen beraten.
Häufige Fragen
Ist die Selbstabgabe für eine GmbH oder UG legal?
Ja, uneingeschränkt. Das Steuerberatungsgesetz beschränkt die geschäftsmäßige Hilfe durch Dritte, nicht die eigene Erklärung in eigener Sache. Die Geschäftsführung verantwortet dann die Richtigkeit der Angaben selbst.
Habe ich als Selbstabgeber kürzere Fristen?
Ja – § 149 AO gewährt steuerlich beratenen Unternehmen längere Abgabefristen. Die konkreten Termine hängen vom Einzelfall ab; der eingebaute Steuerkalender berechnet sie für Ihre Gesellschaft und erinnert rechtzeitig.
Berät mich die Software bei steuerlichen Fragen?
Nein, bewusst nicht. Sie erfasst, berechnet, prüft amtlich und übermittelt – die steuerliche Würdigung von Sachverhalten bleibt bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater. Auch der Experten-Support ist auf die Bedienung der Software beschränkt und leistet keine Steuerberatung.
Kann ich später wieder zum Steuerberater wechseln?
Jederzeit. Die Buchhaltung bleibt GoBD-konform festgeschrieben und lässt sich per DATEV-Export samt Personenkonten und Festschreibe-Kennzeichen an jede Kanzlei übergeben – ohne Nacharbeit und ohne Systembruch.
Welche Erklärungen kann ich konkret selbst abgeben?
Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Zusammenfassende Meldung sowie Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung direkt aus der Anwendung (Veranlagungszeitraum 2025, gängige Rechtsformen); die Umsatzsteuer-Voranmeldung und weitere Verfahren werden abgabefertig aufbereitet und über „Mein ELSTER“ eingereicht.
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.