Buchhaltung · Selbstabgabe
Steuererklärung ohne Steuerberater: was geht – und was nicht
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, für die Steuererklärungen einer GmbH oder UG einen Steuerberater einzuschalten. Es gibt aber gute und schlechte Gründe, darauf zu verzichten. Diese Seite ordnet ehrlich ein, welche Erklärungen sich mit sauberer Buchführung und Software verlässlich selbst abgeben lassen – und welche Sachverhalte in beratende Hände gehören.
Stand: 2026-08-02
Die Rechtslage: Selbstabgabe ist zulässig
Jedes Unternehmen darf seine eigenen Steuererklärungen erstellen und abgeben – die Vorbehaltsaufgaben des Steuerberatungsgesetzes schützen vor unbefugter Hilfe durch Dritte, nicht vor der eigenen Arbeit in eigener Sache. Die Geschäftsführung unterschreibt und verantwortet die Angaben dann selbst.
Zu beachten ist der Fristen-Unterschied: Steuerlich beratene Unternehmen haben nach § 149 AO längere Abgabefristen als Selbstabgeber. Wer selbst abgibt, muss früher fertig sein – mit laufender Buchhaltung ist das kein Problem, mit einem Schuhkarton voller Belege schon.
Selbstabgabe heißt außerdem nicht alles-oder-nichts: Viele Unternehmen geben die Standarderklärungen selbst ab und holen sich Beratung gezielt für einzelne Fragen – die Übergabe an die Kanzlei läuft dann per Kanzlei-Software-Export auf einer festgeschriebenen, sauberen Grundlage.
Was die Software verlässlich übernimmt
- Berechnung statt Formular-Raterei: Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung werden aus den festgeschriebenen Buchungen berechnet – jede Kennzahl bleibt bis zum Beleg nachvollziehbar.
- Amtliche Prüfung vor der Abgabe: Die ELSTER-Plausibilitätsprüfung läuft kostenlos, ohne Versand und beliebig oft – formale Fehler fallen auf, bevor etwas beim Finanzamt liegt.
- Übermittlung mit klarer Grenze: Die E-Bilanz wird nach Validierung und Freigabe direkt übermittelt. Direkter Versand deckt gewöhnliche Fälle der VZ 2023 bis 2025 ab: KSt für GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG; GewSt für diese Rechtsformen sowie gewerbliche Einzelunternehmen, e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG und gewerbliche GbR. Bei einer eG setzt die KSt-Abgabe vollständige Mitgliederdaten und die Anlage GR voraus. Alle anwendbaren Sachverhaltsfragen müssen vollständig beantwortet und die Server- sowie ERiC-Prüfung bestanden sein. PartG sowie freiberufliche oder sonstige nichtgewerbliche Tätigkeiten schulden keine GewSt; ausdrücklich abgefragte Spezialregime bleiben ausgeschlossen. Bei Umsatzsteuer-Verfahren zeigt die Anwendung den verfügbaren Einreichungsweg.
- Fristen und Vorauszahlungen: Steuerkalender, Erinnerungen und Vorauszahlungs-Verwaltung halten die Termine, die bei Selbstabgabe strenger sind.
- Bescheidprüfung: Der Steuerbescheid wird gegen die eigene Berechnung gehalten – Abweichungen werden sichtbar, statt ungeprüft bezahlt zu werden.
Wo die Grenzen der Software liegen
Software rechnet richtig aus dem, was gebucht ist. Ob ein Sachverhalt richtig eingeordnet wurde, ist eine andere Frage – und genau da liegt die Grenze. Ein zu niedriges oder zu hohes Geschäftsführergehalt, eine verdeckte Gewinnausschüttung, eine falsch gewürdigte Rückstellung: Das sind fachliche Urteile, keine Rechenwege.
Deshalb gilt hier eine klare Linie: Die Anwendung erfasst, rechnet und prüft technisch; direkt übermittelt sie nur ausdrücklich freigegebene Verfahren und Fälle. Sie berät nicht. Auch der Experten-Support hilft bei der Bedienung der Software und der Aufbereitung der Buchhaltung, darf aber nach dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung leisten; für steuerliche Fragen stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu einem Steuerberater her.
Wo ein Formularumfang noch nicht vollständig abgebildet ist, bleibt der Direktversand bewusst gesperrt und die Abgabe läuft über das ELSTER-Portal – eine unvollständige Erklärung soll nicht rechtswirksam werden, nur weil der Knopf existiert.
Wann der Steuerberater die bessere Wahl ist
- Verdeckte Gewinnausschüttungen, Angemessenheit von Geschäftsführer-Vergütungen und Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
- Organschaften, Umwandlungen, Verschmelzungen und andere Strukturmaßnahmen.
- Grenzüberschreitende Sachverhalte – von der Betriebsstätte bis zur Quellensteuer.
- Verlustnutzung in Sonderkonstellationen, etwa nach Anteilseignerwechsel.
- Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren, in denen es um Argumentation statt Berechnung geht.
- Generell: immer dann, wenn die Antwort auf eine Steuerfrage den Charakter einer Gestaltung hat und nicht einer Berechnung.
Kosten im Vergleich
In der Kanzlei richtet sich das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung: Allein die Körperschaftsteuererklärung liegt nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV üblicherweise bei 285 bis 570 € – Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und der Jahresabschluss kommen hinzu.
Ausfüllen, Rechnen und technische Prüfung kosten nichts. 50 € fallen nur für eine serverseitig freigegebene direkte KSt- oder GewSt-Abgabe an; andernfalls führt die Anwendung zu das ELSTER-Portal oder zur Steuerberatung. Im Buchhaltungs-Abo ab 125 € je Gesellschaft und Monat sind diese freigegebenen Direktabgaben und ein HGB-Jahresabschluss je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten; die E-Bilanz ist im Gesamtpaket enthalten, einzeln kostet sie 20 € je Wirtschaftsjahr.
Fair gerechnet gehört auf die andere Seite: die eigene Zeit und das Risiko fachlicher Fehleinschätzungen. Deshalb ist die Kombination oft die ehrlichste Antwort – Standardfälle selbst, Sonderfragen beraten.
Häufige Fragen
Ist die Selbstabgabe für eine GmbH oder UG legal?
Ja, uneingeschränkt. Das Steuerberatungsgesetz beschränkt die geschäftsmäßige Hilfe durch Dritte, nicht die eigene Erklärung in eigener Sache. Die Geschäftsführung verantwortet dann die Richtigkeit der Angaben selbst.
Habe ich als Selbstabgeber kürzere Fristen?
Ja – § 149 AO gewährt steuerlich beratenen Unternehmen längere Abgabefristen. Die konkreten Termine hängen vom Einzelfall ab; der eingebaute Steuerkalender berechnet sie für Ihre Gesellschaft und erinnert rechtzeitig.
Berät mich die Software bei steuerlichen Fragen?
Nein, bewusst nicht. Sie erfasst, berechnet und prüft technisch; der Einreichungsweg hängt von Verfahren und Fallfreigabe ab. Die steuerliche Würdigung von Sachverhalten bleibt bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater. Auch der Experten-Support ist auf die Bedienung der Software beschränkt und leistet keine Steuerberatung.
Kann ich später wieder zum Steuerberater wechseln?
Jederzeit. Die Buchhaltung bleibt GoBD-konform festgeschrieben und lässt sich per Kanzlei-Software-Export samt Personenkonten und Festschreibe-Kennzeichen an jede Kanzlei übergeben – ohne Nacharbeit und ohne Systembruch.
Welche Erklärungen kann ich konkret selbst abgeben?
Die E-Bilanz lässt sich nach Validierung und Freigabe direkt übermitteln und kostet 20 € je Wirtschaftsjahr. Direkter Versand deckt gewöhnliche Fälle der VZ 2023 bis 2025 ab: KSt für GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG; GewSt für diese Rechtsformen sowie gewerbliche Einzelunternehmen, e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG und gewerbliche GbR. Bei einer eG setzt die KSt-Abgabe vollständige Mitgliederdaten und die Anlage GR voraus. Alle anwendbaren Sachverhaltsfragen müssen vollständig beantwortet und die Server- sowie ERiC-Prüfung bestanden sein. PartG sowie freiberufliche oder sonstige nichtgewerbliche Tätigkeiten schulden keine GewSt; ausdrücklich abgefragte Spezialregime gehen über das ELSTER-Portal oder die Steuerberatung. Bei Umsatzsteuer-Verfahren zeigt die Anwendung den verfügbaren Weg.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Handelsgesetzbuch (HGB) – Gesetze im Internet — Buchführung und handelsrechtlicher Jahresabschluss
- Umsatzsteuergesetz (UStG) – Gesetze im Internet — Aktuelle gesetzliche Grundlage der Umsatzsteuer
Vom selben Anbieter: KI in der Buchhaltung – der Leitfaden auf jahresabschluss.io.